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   BAG, 18.09.1974 - 4 AZR 566/73   

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BAG, 18.09.1974 - 4 AZR 566/73 (https://dejure.org/1974,1858)
BAG, Entscheidung vom 18.09.1974 - 4 AZR 566/73 (https://dejure.org/1974,1858)
BAG, Entscheidung vom 18. September 1974 - 4 AZR 566/73 (https://dejure.org/1974,1858)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schichtführer in kommunalem Schlachthof - Meister - Arbeiter - Angestellter - Tätigkeitsmerkmale - Angestelltenversicherungspflichtige Tätigkeit

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 09.11.1973 - 4 AZR 27/73

    Eingruppierungsprozeß - Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 18.09.1974 - 4 AZR 566/73
    Im Rahmen des ihm insoweit zukommenden Beurteilungsspielraumes nimmt das Landesarbeitsgericht beim Kläger eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit an (vgl. Urteil des Senats vom 9. November 1973 ~ 4 AZR 27/73 /demnächst7AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Das Landesarbeitsgericht hat jedoch den Rechtsbegriff der einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit jedenfalls zutreffend angewendet, denn nach dem unstreitigen Sachverhalt ist schon aus dem engen Zusammenhang der Einzelaufgaben des Klägers und der Organisation des Schlachthofbetriebes der Beklagten zu folgern, daß beim Kläger eine einheitlich zu bewerten de Gesamttätigkeit in Betracht kommt (vgl. Urteil des Senats vom 9. November 1973 - 4 AZR 27/73 - wie zuvor).

  • BAG, 06.12.1972 - 4 AZR 56/72

    Vergütungsgruppe - Kassierer - Kaufmännische Angestellte

    Auszug aus BAG, 18.09.1974 - 4 AZR 566/73
    7 = AP Nr. 1 zu § 59 HGB; Urteil des Senats vom 6. Dezember 1972 - 4 AZR 56/72 -, /femnächst/AP Nr. 23 zu § 59 HGB; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7« Auf1., Band I S. 72; Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 3. Auf1., Band I S. 126 ff.; Staudinger-Nipperdey-Mohnen, BGB, 11. Auf1., Anm. 233 vor § 611 und Schaub, Arbeits recht shandbuch , S. 4o - 41).

    Auch die Schreibarbeiten, die der Kläger unstreitig zu erledigen hat, sind derart einfacher Art, daß sie insoweit eine andere rechtliche Beurteilung nicht rechtfertigen können (vgl. BSG AP Nr. 2 zu § 1 AVG sowie BAG AP Nr. 3o zu § 1 TOA, auch Hueck- Nipperdey, aaO, S. 74-) In diesem Zusammenhang ist, worauf die Beklagte mit Hecht hinweist, auch ergänzend zu berücksichtigen, daß der Kläger unstreitig ständig in der Rentenversicherung der Arbeiter und nicht als Angestellter versichert war (vgl. die EhtScheidung des Senats vom 6® Dezember 1972 - 4 AZR 56/72 - /demnächst7AP Nr. 23 zu § 59 HGB).

  • BAG, 24.11.1965 - 4 AZR 272/64

    Technische Lehrerin an Volksschule - Einstufung eines Angestellten -

    Auszug aus BAG, 18.09.1974 - 4 AZR 566/73
    VI b BAT teilnehmen können (vgl. BAG 17, 346 ""35'1 J.

    " AP Nr. 1 zu § 3 TOA Technische Lehrer).

  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72

    Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu

    Auszug aus BAG, 18.09.1974 - 4 AZR 566/73
    VII BAT erfüllt hätte (vgl. Urteil des Senats vom 6. Juni 1973 - 4 AZR 387/72 /demnächst AP Nr. 7o zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an die Entscheidung BAG 21, 147 /"15o 7 = AP Nr. 2 zu § 23 a BAT; AP Nr.' 9 und Io zu § 23 a BAT und Nr. 57 zu §§ 22, 23 BAT), wobei freilich allein aus der Tatsache, daß der Kläger nach der Vergütungsgruppe VII BAT vergütet worden ist, für sich allein noch nicht der Schluß gezogen werden kann, daß er auch die ent sprechenden tariflichen Tä tigkei tsmerkmale erfüllt hat (vgl. BAG AP Nr. 8 und 9 zu § 23a BAT).
  • BAG, 30.09.1954 - 2 AZR 65/53

    Unterscheidung "kaufmännische Dienste" von Tätigkeiten eines gewerblichen

    Auszug aus BAG, 18.09.1974 - 4 AZR 566/73
    /"88 7 = AP Nr. 12 zu § 59 HGB; BAG 5, 98 /"lo2 J = AP Nr. 5 zu § 59 HGB; BAG AP Nr. 2 und 3 zu § 59 HGB; BAG 1, 92 / "95 ff .
  • BAG, 28.08.1974 - 4 AZR 446/73

    Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit - Tätigkeitsmerkmal - Technische

    Auszug aus BAG, 18.09.1974 - 4 AZR 566/73
    Hieraus kann der Kläger jedoch keine Rechte herleiten, weil seine Tätigkeit im Schlachthof der Beklagten jedenfalls nicht unter die allgemeinen tariflichen Tatigkeitsmerkmale für Angestellte im Verwaltungsbereich (jeweils Pallgruppe 1) fällt, sondern dem technisch-maschinell-handwerklichen Bereich zugehört, wofür auch der berufliche Werdegang des Klägers und die von ihm an seinem Arbeitsplatz anzuwendenden Kenntnisse sprechen (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 22 MTB II SV 2 a, AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT, sowie Urteil des Senats vom 28. August 1974 - 4 AZR 446/73 auch zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen).
  • BAG, 28.08.1968 - 4 AZR 464/67

    Bewährungsaufstieg - Erfüllung eines gekennzeichneten Tätigkeitsmerkmals -

    Auszug aus BAG, 18.09.1974 - 4 AZR 566/73
    VII BAT erfüllt hätte (vgl. Urteil des Senats vom 6. Juni 1973 - 4 AZR 387/72 /demnächst AP Nr. 7o zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an die Entscheidung BAG 21, 147 /"15o 7 = AP Nr. 2 zu § 23 a BAT; AP Nr.' 9 und Io zu § 23 a BAT und Nr. 57 zu §§ 22, 23 BAT), wobei freilich allein aus der Tatsache, daß der Kläger nach der Vergütungsgruppe VII BAT vergütet worden ist, für sich allein noch nicht der Schluß gezogen werden kann, daß er auch die ent sprechenden tariflichen Tä tigkei tsmerkmale erfüllt hat (vgl. BAG AP Nr. 8 und 9 zu § 23a BAT).
  • BAG, 24.07.1957 - 4 AZR 445/54

    Gruppe von Angestellten - Gruppe von Arbeitern - Zuordnung eines Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 18.09.1974 - 4 AZR 566/73
    /"88 7 = AP Nr. 12 zu § 59 HGB; BAG 5, 98 /"lo2 J = AP Nr. 5 zu § 59 HGB; BAG AP Nr. 2 und 3 zu § 59 HGB; BAG 1, 92 / "95 ff .
  • BAG, 29.11.1958 - 2 AZR 245/58

    Art des Beschäftigungsverhältnisses - Verkehrsanschauung - Tätigkeiten in

    Auszug aus BAG, 18.09.1974 - 4 AZR 566/73
    Obwohl fortschreitende Technisierung und Automation die herkömmlichen Unterschiede in der Tätigkeit von Arbeitern und Angestellten praktisch immer stärker verwischen, ist schon aus Grün den der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit daran festzuhalten, daß die bestehende Rechtsordnung nach wie vor zwischen Arbeitern und Angestellten unterscheidet, und daß danach die Tätigkeit der Angestellten überwiegend geistig gedankliche und die der Arbeiter überwiegend körperliche bzw. mechanische Arbeit ist, wobei freilich maßgeblich auf die Verkehrsauffassung und damit auch auf die Auffassung der Tarifvertragsparteien abzustellen ist (vgl. BAG 7, 86 4-.
  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

    Obwohl der Kläger unstreitig zur Erfüllung seiner Aufgaben auf dem Gebiete des Vertragswesens, wie es bei einem An gestellten in einem Universitätsbauamt naheliegt, auch gewisse bautechnische Fachkenntnisse benötigt, betrachtet ihn das Landesarbeitsgericht dennoch in Übereinstimmung mit beiden Parteien mit Recht als Verwaltungsangestellten, wo bei es im Ergebnis zutreffend darauf abstellt, daß als technische Angestellte im Sinne der Anlage 1 a zum BAT nur solche Angestellten anzusehen sind, deren Tätigkeit in erster Linie technische Fachkenntnisse bzw. eine technische Ausbildung erfordert und deren Aufgaben nach ihrer Art, ihrer Zweckbestimmung und der Verwaltungsübung technischen Charakter haben (vgl. die Urteile des Senats vom 26. Februar 1975 - 4 AZR 225/74 /"demnächst 7 AP Nr. 84- zu §§ 22, 23 BAT, 11. Dezember 1974- AZR 91/74- -, /~demnächst 7 AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT, 18. September 1974- AZR 566/75 /~demnächst 7 AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT sowie 28. August 1974- AZR 446/75 /~demnächst 7 AP Nr. 79 zu §§ 22, 23 BAT, auch BAG AP Nr. 1 zu § 22 MTB II SV 2 a).
  • BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 951/79

    Schulhausmeister: Arbeiter oder Angestellter - Eingruppierung

    Ein entscheidendes Anzeichen für eine bestehende Verkehrsanschauung ist die Bewertung der Tätigkeit in einschlägigen Tarifverträgen als Arbeiter- oder Angestelltentätigkeit (BAG Urteil vom 13. Mai 1981 - 4 AZR 1076/78 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch BAG Urteil vom 18. September 1974 - 4 AZR 566/73 -, AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT m. w. N.).

    Deshalb ist hier entsprechend der herkömmlichen Auffassung der Kläger als Angestellter anzusehen, wenn er überwiegend geistig-gedankliche Arbeit zu leisten hat, während demgegenüber die Tätigkeit als Arbeiter überwiegend in körperlich-mechanischer Arbeitsleistung besteht (BAG 32, 364, 367 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 18. September 1974 - 4 AZR 566/73 -, AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT m. w. N.).

    Die allgemeinen Fallgruppen sind jedoch darauf zugeschnitten, daß die jeweilige Tätigkeit des Arbeitnehmers ihrer Art und ihrer behördlichen Zuordnung nach zum eigentlichen Verwaltungsbereich gehört (vgl. BAG Urteil vom 18. September 1974 - 4 AZR 566/73 -, AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT).

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Rechtsstreit von dem Sachverhalt, den der Senat in seinem Urteil vom 18. September 1974 - 4 AZR 566/73 - (AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT) zu entscheiden hatte.

  • BAG, 23.01.1980 - 4 AZR 105/78

    Küchenmeister - Truppenküche eines Marinestützpunktkommandos - Angestellter -

    Hieran fehlt es bei der Tätigkeit des Klägers, die ihrer Art u-nd den bei ihr geforderten Fachkenntnissen und Erfahrungen nach in den handwerklich-wirtschaftlichen Bereich gehört, auf den die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst weder unmittelbar noch entsprechend angewendet werden können (vgl. BAG AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 22.10.1986 - 4 AZR 568/85

    Eingruppierung: Tankstellenverwalterin bei der Bundeswehr

    Dabei nimmt der Senat Bedacht darauf, daß Tankwarte auch in den Tarifwerken für den öffentlichen Dienst als Arbeiter angesehen werden (vgl. die Lohngruppen IV und V des Lohngruppenverzeichnisses zum MTL II), weil ihre Tätigkeit überwiegend körperlich-manuell geprägt ist (vgl. das Urteil des Senats vom 18. September 1974 - 4 AZR 566/73 - AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).

    Damit übt die Klägerin überwiegend eine leitende, überwachende und beaufsichtigende Tätigkeit aus, woraus sich ihre Angestellteneigenschaft ergibt (vgl. das Urteil des Senats vom 18. September 1974 - 4 AZR 566/73 - AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).

  • LAG Hessen, 23.04.2002 - 7 Sa 331/01

    Mischkategorisierung; Rein tatsächliche Beschäftigung von Beamten auf rein

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  • LAG München, 11.10.2007 - 4 Sa 394/07

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Eine Benachteiligung in diesem Sinn liegt nicht nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer eine Einbuße erleidet, sich also seine Situation gegenüber dem bisherigen Zustand verschlechtert, sondern auch dann, wenn ihm Vorteile vorenthalten werden, die der Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern gewährt, falls diese entsprechende Rechte nicht ausgeübt haben (BAG, z. B. U. v. 23.02.2000, AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; U. v. 12.06.2002, AP Nr. 8 zu § 612a BGB, jeweils m. w. N.), wobei zwischen Benachteiligung und der Rechtsausübung ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen, letztere der tragende Grund, das wesentliche Motiv für die benachteiligenden Maßnahmen - nicht lediglich deren äußerer Anlass -, sein muss (BAG aaO; siehe auch U. v. 25.05.2004, AP Nr. 5 zu § 1b BetrAVG - III. der Gründe -).
  • LAG Hamm, 14.05.2005 - 8 Sa 2371/04

    Gratifikation, Ausschluss von Gratifikationsleistung, Gleichbehandlung,

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt weiter eine Benachteiligung im Sinne des § 612 a BGB nicht nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer eine Einbuße erleidet, d.h. wenn sich seine Situation gegenüber dem bisherigen Zustand verschlechtert, sondern auch dann, wenn ihm Vorteile vorenthalten werden, welche der Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern gewährt, wenn diese entsprechende Rechte nicht ausgeübt haben (BAG, Urteil vom 23.02.2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11 ff. - AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • LAG Hessen, 23.04.2002 - 7 Sa 329/01

    Zutreffende Eingruppierung eines Arbeitnehmers im Öffentlichen Dienst;

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  • BAG, 26.02.1975 - 4 AZR 225/74

    Eingruppierung: Lehrkraft an einer Technischen Schule der Bundesluftwaffe

    Dabei ist mit dem Landesarbeitsgericht davon auszugehen, daß der Kläger eine Tätigkeit verrichtet, die in erster Linie technische Fachkenntnisse erfordert und die nach ihrer Art, ihrer Zweckbestimmung und der Zielsetzung der "Schule", an der er tätig ist, eindeutigtechnischen Charakter hat und demgemäß nicht etwa, als allgemeine Verwaltungstätigkeit rechtlich qualifizierbar ist (vgl. Urteile des Senats vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 91/74 - / demnächst 7 AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT, 18. September 1974 - 4 AZR 566/73-, /"demnächstJ AP Nr. 8o zu §§ 22, 23 BAT und 28. August 1 9 7 4 - 4 AZR 446/73 - /"demnächstJ AP Nr. 79 zu §§ 22, 23 BAT, auch BAG AP Nr. 1 zu §§ 22 MTB II SV 2 a).
  • LAG Hamm, 11.05.2006 - 8 Sa 2088/05

    Gratifikation; Ausschluss von Gratifikationsleistung; Gleichbehandlung;

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt weiter eine Benachteiligung im Sinne des § 612 a BGB nicht nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer eine Einbuße erleidet, d.h. wenn sich seine Situation gegenüber dem bisherigen Zustand verschlechtert, sondern auch dann, wenn ihm Vorteile vorenthalten werden, welche der Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern gewährt, wenn diese entsprechende Rechte nicht ausgeübt haben (BAG, Urteil vom 23.02.2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11 ff. - AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • LAG Hamm, 02.02.2006 - 8 Sa 472/05

    Gratifikation / Ausschluss von Gratifikationsleistung / Gleichbehandlung /

  • LAG Hamm, 14.04.2005 - 8 Sa 2196/04

    Gratifikation, Ausschluss von Gratifikationsleistung, Gleichbehandlung,

  • LAG Hamm, 14.04.2005 - 8 Sa 2197/04

    Gratifikation, Ausschluss von Gratifikationsleistung, Gleichbehandlung,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 11 Sa 430/05

    Berufliche Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds

  • BAG, 11.12.1974 - 4 AZR 91/74

    Verwaltungsangestellter - Technischer Angestellter - Landesstraßenbauamt -

  • LAG Hamm, 09.08.2007 - 8 Sa 190/07

    Lohnerhöhung; Gleichbehandlung; Maßregelung; Änderungskündigung zur Aufstockung

  • LAG Hamm, 02.02.2006 - 8 Sa 473/05

    Gratifikation / Ausschluss von Gratifikationsleistung / Gleichbehandlung /

  • LAG Hamm, 02.02.2006 - 8 Sa 476/05

    Gratifikation / Ausschluss von Gratifikationsleistung / Gleichbehandlung /

  • BAG, 26.05.1976 - 4 AZR 240/75

    Trichinenschauer - Bühnenpförtner - Auskunftsassistent - Pförtner - Feuerschutz -

  • BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 458/87

    Einordnung der Vergütung eines Lehrers, der Beamter auf Widerruf war und später

  • LAG Niedersachsen, 05.07.1994 - 16 Sa 1111/93

    Vertrauen eines Arbeitnehmers im Öffentlichen Dienst auf eine Zusatzversorgung;

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